Im August 2023 hat das Bundeskabinett den neuen Gesetzesvorschlag zur Cannabis Legalisierung beschlossen. Die Regierung möchte Cannabis entkriminalisieren und die Qualität kontrollieren können.  

  • Kontrollierter Erwerb durch „Cannabis Social Clubs“ 
  • Verkauf an Erwachsene ab 18 Jahren  
  • Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen  
  • Legaler Besitz von bis zu 25 Gramm 

Über die letzten Jahre ist der Cannabiskonsum trotz Verbot besonders bei jungen Menschen weiter angestiegen. Die Regierung möchte den illegalen Cannabis-Schwarzmarkt unterbinden und Cannabis damit entkriminalisieren. Häufig weißt das dort erworbene Cannabis durch Verunreinigungen Gesundheitsrisiken auf. Desweitern ist der variablen THC-Gehalt variablen, dessen Wirkung von den Konsument:innen nicht gut eingeschätzt werden kann. Diese Risiken möchte die Regierung durch die Legalisierung minimieren.  

Ziele der Bundesregierung sind zum einen die Qualität zu kontrollieren um den Gesundheitsschutz zu verbessern. Sie möchte über Cannabis aufklären und cannabisbezogene Prävention stärken um einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis zu erreichen. Besonders wichtig ist Ihnen der Jugendschutz sowie Frühinterventionsprogramme für Minderjährige.  

Laut dem Gesetzesentwurf soll der Cannabisbesitz von bis zu 25 Gramm straffrei sein. Täglich dürfen 25 Gramm oder monatlich maximal 50 Gramm in „Cannabis Scial Clubs“ erworben werden. Eine Sonderregelung gilt für junge Erwachsene von 18 bis 21 Jahren: Für diese gelten geringere Abgabemengen von maximal 30 Gramm pro Monat und ein reduzierter THC-Gehalt. 

Der Anbau soll in begrenzenden Mengen von bis zu 3 Pflanzen erlaubt werden und soll sowohl privat als auch in den „Cannabis Social Clubs“ genehmigt sein.  

Es soll auch ein Konsumverbot in besonderen Schutzzonen gebe. Hier darf im Abstand von 200m nicht konsumiert werden. Die Schutzzonen sind im Bereich von Schulen, Spielplätzen, „Cannabis Social Clubs“, Jugendeinrichtungen  sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten.

Das Bundeskabinett hat den neuen Gesetzesentwurf zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften bereits genehmigt. Nun wird es im Herbst vom Bundestag und Bundesrat beraten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geht von einer Umsetzung bis Anfang 2024 aus.  

Bei den „Cannabis Social Clubs“ handelt es sich um nicht gewinnorientierte Vereinigungen, die Cannabis ausschließlich an Mitglieder des Clubs abgeben. Die Clubs dürfen maximal 500 Mitglieder haben. Jedes Mitglied darf pro Tag eine maximal Menge von 25 Gramm Cannabis und maximal 50 Gramm pro Monat erwerben. Desweitern können Mitglieder Samen oder Stecklinge für den Eigenanbau über die Clubs beziehen, maximal 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Monat. Ebenfalls soll der Anbau in diesen Clubs möglich sein, daher werden sie auch als Anbauvereinigungen bezeichnet 

Nichtmitglieder können keine Cannabisprodukte erwerben. 

Die „Cannabis Social Clubs“ müssen Auflagen des Jugendschutzes und der Präventionsmaßnahmen erfüllen. Jeder Club benötigt Beauftragte mit nachgewiesener Sachkenntnisse für Jugendschutz-, Sucht- und Prävention. Des weiteren sind sie verpflichtet mit der lokalen Beratungsstellen oder Suchtpräventionsstellen zusammenzuarbeiten.  

Im ntv Interview wurde unser Medical Director Rolf-Wilhelm Schlüter nach seiner Expertenmeinung zum Gesetzesentwurf gefragt. Er sagt es sei ein „vorsichtiger Schritt in die richtige Richtung“ und befürwortet die Legalisierung.  

Die Entkriminalisierung und Qualitätskontrolle des Cannabis hält er für eine positive Entwicklung.