Das Reisen mit medizinischem Cannabis ist ein Thema, das für viele Patienten von großer Bedeutung ist. Nach dem neuen Gesetz zur Legalisierung von Cannabis als Medizin in Deutschland ist es nun möglich, medizinisches Cannabis auch ins europäische Ausland mitzunehmen. Allerdings ist es wichtig, die jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und Vorschriften der Zielländer zu beachten. In diesem Blogbeitrag erfährst Du, was Du beim Reisen mit medizinischem Cannabis beachten musst und in welche Länder Du mit dem Schengen-Formular reisen kannst.
Das Schengen-Formular, offiziell bekannt als „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung – Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens“, ermöglicht es Patienten, medizinisches Cannabis innerhalb des Schengen-Raums zu transportieren. In Deutschland kann dieses Formular von den zuständigen Landesgesundheitsämtern ausgestellt werden oder Du kannst es als Kanna Medics-Patient unkompliziert und kostenlos von uns ausstellen lassen. Mit einem solchen Schein ausgestattet, darf ein Patient einen 30-tägigen Bedarf seiner Medizin mit sich führen und muss bei Flugreisen die Medizin zusammen mit einer Kopie des Rezepts und der Bescheinigung im Handgepäck mitführen.
Jedes Land hat unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen in Bezug auf medizinisches Cannabis. Es ist unerlässlich, sich vor der Reise über die spezifischen Regelungen des Ziellandes zu informieren. Nicht alle Länder erlauben den Import von medizinischem Cannabis, und es gibt auch Unterschiede hinsichtlich der erlaubten Menge. Informiere Dich daher im Voraus über die rechtlichen Bestimmungen, um mögliche Probleme bei der Einreise zu vermeiden.
Das Schengen-Formular berechtigt Patienten, medizinisches Cannabis in eine Reihe von europäischen Ländern mitzunehmen. Dazu gehören Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn. Beachte jedoch, dass sich die Regelungen von Land zu Land unterscheiden können, daher ist eine vorherige Recherche wichtig.
Wenn Du medizinisches Cannabis in ein Nicht-EU-Land mitnehmen möchtest, gelten spezifische Vorschriften und Verfahren. Du kannst einen Exportantrag für einen 30-tägigen Bedarf in Deutschland stellen und gleichzeitig eine Importgenehmigung des Ziellandes einholen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn sowohl das Herkunfts- als auch das Zielland ein medizinisches Cannabisprogramm auf Bundesebene haben. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die Einfuhrmodalitäten über die diplomatische Vertretung des Reiselandes zu informieren.
Das Reisen mit medizinischem Cannabis erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Kenntnis der rechtlichen Bestimmungen. Das Ausstellen des Schengen-Formulars ist in Deutschland möglich und sogar kostenlos. Informiere Dich über die spezifischen Regelungen des Ziellandes und trage immer die notwendigen Dokumente, wie ärztliche Verschreibungen und Atteste, bei Dir. Beachte auch, dass für Reisen außerhalb der EU zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein können. Durch eine gründliche Planung kannst Du Deine medizinische Behandlung auch während Deiner Reisen fortsetzen, ohne rechtliche Probleme zu haben.
Wir unterstützen Dich gerne bei der Planung Deiner Reise zusammen mit medizinischem Cannabis!
Hinweis: Bitte prüfe vor Deiner Reise die geltenden Gesetze und Bestimmungen des Ziellandes bezüglich medizinischem Cannabis. Die Informationen in unserem Blog dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar.